BERATUNG FÜR UNTERNEHMEN, DIE INS AUSLAND ENSTSENDEN

Grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung und Entsendung von Mitarbeitern werden bei den polnischen Unternehmern immer populärer. Diese Erscheinung kommt nicht nur in internationalen Großunternehmen, sondern auch bei kleinen und mittelständischen polnischen Unternehmen, die sehr dynamisch ins Ausland expandieren, vor.

Grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung und Entsendung von Mitarbeitern werden bei den polnischen Unternehmern immer populärer. Diese Erscheinung kommt nicht nur in internationalen Großunternehmen, sondern auch bei kleinen und mittelständischen polnischen Unternehmen, die sehr dynamisch ins Ausland expandieren, vor.

Wir laden Sie ein, sich mit dem Umfang unserer Dienstleistungen vertraut zu machen:

  • Sozialversicherung für die zur Arbeit im Ausland entsandten Arbeitnehmer - Festlegung der entsprechenden Gesetzgebung.
  • Überprüfung der Bedingungen, die erforderlich sind, um eine Bestätigung der A1-Formulare für entsandte Arbeitnehmer zu erhalten (Bedingungen auf der Seite von Arbeitnehmern und Arbeitgebern).
  • Beratungen zur Ermittlung der Grundlage für ZUS-Beiträge für die ins Ausland entsandten Arbeitnehmer.
  • Beratungen im Bereich der Lohnbesteuerung entsendeter Arbeitnehmer.
  • Das Berechnungsprinzip von 183 Tagen des Aufenthalts und der Arbeit im Ausland.
  • Die Übernahme von Full-Service im Bereich HR und Gehaltsabrechnung von entsandten Mitarbeitern (payroll service )
  • Beratung im Bereich des Arbeitsrechts, des Gesetzes über Arbeitnehmerüberlassung, der Anforderungen der Richtlinie 96/71/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen und der Richtlinie 2014/67/EU zur Durchsetzung der Richtlinie 96/71/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen.
  • Tarifverträge in Deutschland – Mitgliedschaftsregeln, Vor- und Nachteile.
  • Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung durch polnische Zeitarbeitsunternehmen in Deutschland – Beratung und Unterstützung bei Formalitäten.
  • Lohnbesteuerung in Deutschland – Steuerberatung.
  • Vorbereitung von Vorlagen benötigter Unterlagen (z. B. Verträge zwischen dem entsendenden Unternehmen und den Arbeitnehmern)
  • Hilfe beim Erhalt aller Unterlagen, die zur Legalisierung des Aufenthalts des Arbeitnehmers und seiner Angehörigen im Entsendungsland und zur Aufnahme der Tätigkeit durch den Arbeitnehmer benötigt werden.
  • Regeln der Aufbewahrung und Bereitstellung von Arbeitnehmerunterlagen im Entsendungsland – eigenes Internetportal.

Lernen Sie unser Angebot an Personalberatung kennen.

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